Hausratversicherung – Schutz für das, was Ihr Zuhause wertvoll macht

Hausratversicherung vergleichen: Schutz bei Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Elementarschäden. Leistungen, Wertsachen, Trickdiebstahl verständlich erklärt.


Was ist eine Hausratversicherung?

Stellen Sie sich Ihre Wohnung einmal vollständig leer vor.

Keine Möbel. Kein Fernseher. Keine Kleidung. Keine Küche, soweit diese Ihnen gehört. Kein Computer, kein Geschirr, keine Bücher, keine Teppiche und keine persönlichen Gegenstände. Alles, was Sie anschließend wieder hineintragen müssten, gehört vereinfacht gesagt zum Hausrat.

Die Hausrat-Versicherung kann diesen Besitz gegen bestimmte Gefahren versichern. Zum klassischen Versicherungsschutz gehören insbesondere Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Je nach Vertrag können weitere Gefahren und Leistungserweiterungen hinzukommen. 

Nach einem versicherten Einbruch ersetzt die Hausratversicheerungspolice grundsätzlich den Wiederbeschaffungspreis gestohlener beziehungsweise irreparabel beschädigter Sachen; beschädigtes Inventar kann bis zur erforderlichen Reparatur entschädigt werden. Auch Hausrat in zugehörigen Nebenräumen wie Keller oder Garage kann vom Versicherungsschutz erfasst sein. 

Der entscheidende Punkt lautet deshalb nicht nur:

„Habe ich eine Hausratversicherung?“ 

Sondern vielmehr:

„Was leistet meine Hausratversicherung tatsächlich?“

Was gehört eigentlich zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören typischerweise bewegliche Sachen, die Ihrem privaten Haushalt dienen.

Dazu zählen beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Computer, Fernseher, Haushaltsgeräte, Geschirr, Bücher, Teppiche, Sportgeräte, Werkzeuge und persönliche Gegenstände.

Auch Fahrräder, Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten oder Kunstgegenstände können grundsätzlich dazugehören. Gerade bei solchen Sachen gelten jedoch häufig besondere Entschädigungsgrenzen.

Ein leistungsstarker Vertrag kann noch weiter gehen. In den von Ihnen bereitgestellten Produktunterlagen finden sich beispielsweise Regelungen für Hausrat in Arbeitszimmern, Sportausrüstung, Hausrat in Schließfächern, eingelagerten Hausrat oder den Hausrat von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen.

Damit zeigt sich bereits ein wesentlicher Unterschied zwischen einfachen und umfangreichen Tarifen:

Nicht nur die versicherten Gefahren unterscheiden sich – auch die Definition dessen, was wann und wo versichert ist.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung?

Klassische Hausratversicherungen sind sogenannte Mehrgefahrenversicherungen. Mehrere Gefahren werden innerhalb eines Vertrages zusammengefasst.

Typischerweise geht es um:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • gegebenenfalls weitere Elementargefahren
  • je nach Tarif zahlreiche zusätzliche Leistungserweiterungen

Moderne Tarife können wesentlich weiter reichen. Die bereitgestellten Unterlagen nennen unter anderem Seng- und Schmorschäden, Rauch- und Rußschäden, Stromschwankungen, Trickdiebstahl, Kreditkartenmissbrauch, Phishing, Datenrettungskosten sowie sogenannte unbenannte Gefahren.

Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass jede Hausratversicherung alle diese Leistungen automatisch enthält. Gerade deshalb lohnt sich ein Bedingungsvergleich.

Trickdiebstahl und Betrug – ein oft unterschätzter Unterschied

„Der Mann von den Stadtwerken muss nur kurz den Wasseranschluss überprüfen.“

Während eine Person den Bewohner ablenkt, durchsucht eine zweite Person das Schlafzimmer.

Für den Betroffenen fühlt sich das anschließend genauso an wie ein Einbruch: Schmuck oder Bargeld sind verschwunden.

Versicherungsrechtlich kann die Situation jedoch anders aussehen.

Bei einem klassischen Einbruch verschafft sich der Täter beispielsweise gewaltsam Zugang zu den versicherten Räumen. Beim Trickdiebstahl wird ihm der Zugang dagegen durch Täuschung ermöglicht.

Genau deshalb sollte Trickdiebstahl im Bedingungsvergleich ausdrücklich geprüft werden. In den bereitgestellten Produktunterlagen reichen beispielhafte ältere Tarifleistungen für Trickdiebstahl von vergleichsweise kleinen Entschädigungsgrenzen bis zu deutlich höheren Summen. Eine der Leistungsübersichten nennt beispielsweise 1.500 Euro beziehungsweise 10.000 Euro.

Das macht den Unterschied anschaulich: 

„Diebstahl versichert“ bedeutet nicht automatisch, dass jede Form eines Diebstahls versichert ist. 

Auch „Trickbetrug“ sollte nicht mit Trickdiebstahl gleichgesetzt werden. Die Polizeiliche Kriminalprävention weist darauf hin, dass Haustürbetrug statistisch nicht separat, sondern zusammen mit anderen Betrugsdelikten erfasst wird.

Feuer, Sengschäden, Rauch und Überspannung

Ein Wohnungsbrand kann innerhalb kürzester Zeit den gesamten Hausrat betreffen.

Dabei entsteht der Schaden häufig nicht allein durch offene Flammen. Rauch, Ruß, Löschwasser und Hitze können einen erheblichen Teil der Einrichtung unbrauchbar machen.

Leistungsstärkere Tarife erweitern den klassischen Feuerschutz beispielsweise um:

  • Sengschäden, Schmorschäden,
  • Rauch- und Rußschäden,
  • Verpuffung, Nutzwärmeschäden,
  • Überspannung durch Blitz,
  • Schäden an Kühl- und Gefriergut
  • Blindgängerschäden.

Mehrere dieser Erweiterungen finden sich ausdrücklich in den bereitgestellten Leistungsübersichten. Ein kleines Beispiel zeigt den Unterschied: Eine Kerze fällt um. Der Teppich beginnt nicht zu brennen, wird aber durch die Hitze angesengt. Ob dieser Schaden versichert ist, hängt davon ab, wie der Tarif mit Sengschäden umgeht. Genau solche scheinbar kleinen Klauseln entscheiden später darüber, ob ein Schaden reguliert wird

Definition „Feuer“ in der Hausratversicherung

Als Feuer beziehungsweise Brand gilt in der Hausratversicherung grundsätzlich ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann

Leitungswasserschäden

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch, austretendes Wasser aus einer Installation oder ein defektes Aquarium kann innerhalb kurzer Zeit Möbel, Teppiche und Elektrogeräte beschädigen.

Die Hausratversicherung schützt dabei den Hausrat - das private Inventar.

Das Gebäude selbst gehört dagegen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Auch beim Leitungswasserschutz unterscheiden sich Tarife erheblich. In den Unterlagen finden sich unter anderem Erweiterungen für Wasser aus: 

Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwassernutzungsanlagen, Klima- und Wärmepumpenanlagen oder Fußbodenheizungen. 

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten mitversichert sein, etwa Wasserverlustkosten. 

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum die reine Tarifbezeichnung wenig über die tatsächliche Leistung aussagt.

Sturm, Hagel und Elementarschäden

Sturm und Hagel gehören regelmäßig zum Grundschutz einer Hausratversicherung.

Anders verhält es sich häufig bei sogenannten weiteren Elementargefahren.

Dazu können gehören:

  • Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser,
  • Rückstau,
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
  • Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Einige Versicherer sind dazu übergegangen die Absicherungen der Elementargefahren auf zwei Leistungsbausteine zu verteilen hier ist vorsicht geboten bei der Definition, prüfen Sie immer was da genau versichert ist und ob es nicht Sinn macht beide Leistungsbausteine abzuschließen. Gerade Überschwemmung und Rückstau sollten nicht unterschätzt werden.

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)bezifferte die versicherten Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Sturm und Hagel im Jahr 2024 über alle betroffenen Sachsparten hinweg auf 5,7 Milliarden Euro. Allein Starkregen und Überschwemmungen verursachten rund 2,6 Milliarden Euro. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nicht ausschließlich auf Hausrat, sondern unter anderem auch auf Gebäude und weitere Sachrisiken. Für Verbraucher ist deshalb wichtig: Sturmversicherung ist nicht automatisch Elementarversicherung.

Wie hoch sollte der Hausrat versichert sein?

Eine zu niedrige Versicherungssumme kann im Schadenfall problematisch werden.

Denn nicht der aktuelle Gebrauchtwert Ihrer gesamten Einrichtung ist entscheidend, sondern grundsätzlich der Betrag, der benötigt wird, um die versicherten Sachen wiederzubeschaffen.

Viele moderne Tarife arbeiten deshalb mit einem Wohnflächenmodell und Unterversicherungsverzicht.

Das kann die Berechnung erheblich vereinfachen.

Aber auch hier lohnt ein Blick in die Bedingungen. In einer bereitgestellten Leistungsübersicht wird der Unterversicherungsverzicht beispielsweise daran geknüpft, dass die Wohnfläche korrekt angegeben wurde.

Deshalb sollten insbesondere folgende Angaben stimmen:

  • Wohnfläche,
  • Nutzung der Wohnung,
  • Nebenräume,
  • dauerhaft unbewohnte Bereiche
  • gegebenenfalls besonders hohe Werte (Eine Unterversicherung ist nicht gegeben, wenn der zu versichernde Wert erheblich von der Versicherungssumme in der Police abweicht!)

Eine pauschale Versicherungssumme kann bequem sein. Sie ersetzt aber keine korrekten Risikodaten.

Musterbeispiel zur Unterversicherung
Der tatsächliche Wert des Hausrats ist höher als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall kann dies zu einer anteiligen Kürzung führen.
Tatsächlicher Hausratwert 100.000 €
Versicherungssumme 70.000 €
Unterversicherung 30 %
Entstandener Schaden 20.000 €
Schritt 1:
70.000 € ÷ 100.000 € = 70 %
Schritt 2:
20.000 € × 70 % = 14.000 €
Entschädigung des Versicherers 14.000 €
Eigenanteil durch Unterversicherung 6.000 €
Wichtig: Viele moderne Hausratversicherungen bieten einen Unterversicherungsverzicht, wenn beispielsweise die Wohnfläche korrekt angegeben und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Dann kann eine solche anteilige Kürzung vermieden werden.

Wertsachen, Bargeld, Schmuck und Kunst

Bei einem normalen Haushalt fallen einige Tausend Euro Unterschied in der Versicherungssumme vielleicht kaum auf.

Bei Schmuck, Uhren, Bargeld, Münzen, Edelmetallen, Kunst oder Antiquitäten sieht das anders aus.

Für Wertsachen gelten in vielen Hausratversicherungen besondere Entschädigungsgrenzen.

Die bereitgestellten Unterlagen zeigen beispielhaft deutlich unterschiedliche Grenzen für:

  • Bargeld,
  • Urkunden,
  • Sparbücher,
  • Wertpapiere,
  • Schmuck,
  • Edelsteine,
  • Gold, Platin,
  • Münzen und Kunstgegenstände.

Auch die Aufbewahrung kann entscheidend sein.

Bei sehr hohen Werten kann ein geeigneter Wertschutzschrank oder Tresor erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.

In den von Ihnen bereitgestellten Sicherungsunterlagen werden Wertbehältnisse deshalb separat dokumentiert, einschließlich Sicherheitsstufe und Hersteller.

Praxistipp

Wer hochwertigen Schmuck, Uhren, Münzen oder Kunst besitzt, sollte nicht nur den Gesamtwert kennen. Sinnvoll sind zusätzlich:

  • Fotos,
  • Rechnungen,
  • Zertifikate,
  • Gutachten und eine aktuelle Wertaufstellung.

Fahrräder, E-Bikes und Hausrat außerhalb der Wohnung

Hausrat bleibt nicht immer zu Hause.

Laptop und Smartphone begleiten uns auf Reisen. Sportausrüstung .B. Pferdesattel liegt im Verein. Das Fahrrad steht vor dem Bahnhof. Das Kind zieht vorübergehend zum Studium in eine andere Stadt.

Genau hier kommt die Außenversicherung ins Spiel.

Gute Bedingungen können beispielsweise Schutz bieten für:

  • Hausrat auf Reisen,
  • während einer Ausbildung,
  • in einem vorübergehenden Zweitwohnsitz,
  • in Schließfächern oder bei einem zeitweiligen Umzug.

Eine ältere Produktübersicht aus Ihren Unterlagen nennt beispielsweise zwölf Monate Außenversicherung sowie besondere Regelungen für Umzug und Trennung.

Beim Fahrraddiebstahl sollte zusätzlich geprüft werden:

  • Versicherungssumme,
  • Selbstbeteiligung,
  • Nachtzeitklausel,
  • Voraussetzungen an das Fahrradschloss,
  • Versicherung von E-Bikes sowie Zubehör und Fahrradanhängern.

Eigentlich ist eine spezielle Fahrrad- oder E-Bikeversicherung zu prüfen, da über diese häufig auch Reparaturen oder der Transport des Bikes mitversichert ist.

P


ü


W


P


Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein. Für Privatpersonen besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Wegen der möglichen Schadenhöhe gehört sie jedoch zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Fazit:


Weiter Seiten rund um das Thema private Enthaftung

Module

No selected module