Risikolebensversicherung vergleichen | Hinterbliebenenvorsorge

Risikolebensversicherung vergleichen & günstig versichern. Schützen Sie Familie, Partner und Immobilienkredit. Jetzt Tarife online berechnen & sparen!

Wer seine Familie finanziell absichern möchte, sollte sich frühzeitig mit einer Risikolebensversicherung beschäftigen. Denn fällt ein wichtiger Einkommensbezieher durch einen Todesfall weg, müssen die Hinterbliebenen häufig nicht nur mit dem persönlichen Verlust zurechtkommen. Gleichzeitig laufen Miete, Kreditraten, Lebenshaltungskosten und andere finanzielle Verpflichtungen weiter.

Eine Risikolebensversicherung kann diese Belastung deutlich reduzieren. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die versicherte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Dieses Geld kann beispielsweise dazu verwendet werden, eine Immobilienfinanzierung zurückzuzahlen, laufende Kosten zu decken oder die Ausbildung der Kinder zu finanzieren.

Mit einem Risikolebensversicherung Vergleich lassen sich Beiträge und Leistungen unterschiedlicher Tarife gegenüberstellen. Dabei kommt es nicht allein auf einen günstigen Monatsbeitrag an. Ebenso wichtig sind die Versicherungssumme, die Laufzeit, die Möglichkeiten zur späteren Anpassung und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Eine günstige Risikolebensversicherung sollte deshalb immer zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen. Wer heute eine Familie gründet, ein Haus kauft oder sich selbstständig macht, hat häufig einen anderen Absicherungsbedarf als jemand, dessen Kinder bereits finanziell eigenständig sind.

Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge, sondern achten Sie darauf, wie flexibel sich Ihr Versicherungsschutz bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation anpassen lässt.

Was ist eine Risikolebensversicherung und wie funktioniert sie?

Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Sie gehört zu den Lebensversicherungen, unterscheidet sich jedoch wesentlich von einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Bei einer klassischen Risikolebensversicherung wird ausschließlich das Todesfallrisiko abgesichert. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, wird normalerweise kein Geld ausgezahlt. Denn die eingezahlten Beiträge dienen der Risikoabsicherung und nicht dem Aufbau von Sparvermögen.

Beispiel: Finanzielle Absicherung einer Familie

Ein Ehepaar hat zwei Kinder und finanziert ein Eigenheim. Ein Elternteil erzielt den größeren Teil des Familieneinkommens. Für diesen Elternteil besteht eine Risikolebensversicherung über 300.000 Euro mit einer Laufzeit von 25 Jahren.

Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, kann die vereinbarte Todesfallleistung beispielsweise zur Tilgung des Immobilienkredits und zur finanziellen Versorgung der Familie eingesetzt werden.

Die tatsächliche Verwendung hängt von der Vertragsgestaltung, den Bezugsrechten und gegebenenfalls einer Abtretung an einen Kreditgeber ab.

Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung
Absicherung des Todesfallrisikos Todesfallschutz und Kapitalaufbau
Normalerweise keine Ablaufleistung Vereinbarte Leistung im Erlebensfall
Fokus auf finanzieller Hinterbliebenenvorsorge Kombination aus Vorsorge und Sparen
Häufig geringere Beiträge bei gleicher Todesfallsumme Häufig höhere Beiträge durch Sparanteil

Wichtig ist dabei: Zwei Motorradversicherungen mit ähnlichem Beitrag müssen keineswegs dieselben Leistungen enthalten.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Eine Risikolebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn andere Menschen finanziell von Ihrem Einkommen abhängig sind oder nach Ihrem Tod größere finanzielle Verpflichtungen übernehmen müssten.

Familien mit Kindern

Eltern tragen über viele Jahre eine finanzielle Verantwortung. Neben den laufenden Lebenshaltungskosten entstehen Ausgaben für Betreuung, Schule, Ausbildung und Freizeit. Fällt das Einkommen eines Elternteils weg, kann die Risikolebensversicherung helfen, den bisherigen Lebensstandard der Familie zumindest teilweise zu erhalten.

Auch ein Elternteil, der überwiegend die Kinderbetreuung übernimmt, sollte bei der Absicherung berücksichtigt werden. Denn müsste diese Betreuung nach einem Todesfall anderweitig organisiert werden, könnten erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

Ehepaare und unverheiratete Paare

Wenn beide Partner gemeinsame finanzielle Verpflichtungen haben, kann eine gegenseitige Absicherung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für gemeinsame Immobilienkredite oder andere langfristige Finanzierungen.

Bei unverheirateten Paaren ist die Vertragsgestaltung besonders wichtig, da die steuerlichen Freibeträge im Erbfall deutlich niedriger sein können als bei Ehegatten.

Immobilienbesitzer und Bauherren

Wer eine Immobilie finanziert, verpflichtet sich häufig über mehrere Jahrzehnte zur Rückzahlung eines Darlehens. Mit einer passenden Risikolebensversicherung lässt sich das Risiko reduzieren, dass Hinterbliebene nach einem Todesfall die Kreditraten nicht mehr tragen können.

Selbstständige und Unternehmer

Auch Selbstständige können ihre Angehörigen oder Geschäftspartner durch eine Risikolebensversicherung absichern. Bestehen betriebliche Kredite, persönliche Bürgschaften oder wirtschaftliche Abhängigkeiten, sollte der Versicherungsbedarf besonders sorgfältig geprüft werden.

Welche Arten der Risikolebensversicherung gibt es?

Nicht jede Risikolebensversicherung funktioniert gleich. Je nach persönlicher Lebenssituation kann eine konstante, fallende oder auf zwei verbundene Leben abgeschlossene Absicherung sinnvoll sein. Daneben gibt es besondere Zugangswege mit vereinfachter oder unter bestimmten Voraussetzungen entfallender Gesundheitsprüfung.

Welche Risikolebensversicherung passt zu Ihnen?

Ob Familie, Immobilienfinanzierung oder gegenseitige Absicherung: Vergleichen Sie die wichtigsten Formen der Risikolebensversicherung.

Konstante Versicherungssumme

Die Todesfallleistung bleibt während der vereinbarten Laufzeit gleich. Besonders geeignet zur Familienabsicherung.

Fallende Versicherungssumme

Die Todesfallleistung reduziert sich planmäßig. Häufig sinnvoll zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung.

Zwei verbundene Leben

Zwei Personen werden über einen gemeinsamen Vertrag abgesichert. Die Todesfallsumme wird im Regelfall nur einmal ausgezahlt.

Ohne Gesundheitsfragen

Nur bei besonderen Angeboten und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nicht mit vereinfachten Gesundheitsfragen verwechseln.

Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt die vereinbarte Todesfallleistung während der gesamten Vertragslaufzeit grundsätzlich unverändert. Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person im ersten, zehnten oder zwanzigsten Versicherungsjahr, steht den Bezugsberechtigten die gleiche vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung.

Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich besonders zur langfristigen finanziellen Absicherung von Familien. Denn auch wenn sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre verändern, bleibt die ursprüngliche Todesfallabsicherung bestehen.

Ein weiterer Vorteil ist die einfache Planbarkeit. Die Hinterbliebenen wissen, welche Versicherungssumme im Leistungsfall vorgesehen ist.

Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt die vereinbarte Todesfallleistung während der gesamten Versicherungsdauer unverändert. Im folgenden Beispiel beträgt sie 250.000 Euro bei einer Laufzeit von 25 Jahren.

250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 0 € 250.000 € Todesfallleistung Beginn 5 10 15 20 25 Versicherungsdauer in Jahren

Beispielhafte Darstellung: Die Versicherungssumme bleibt während der vereinbarten Laufzeit von 25 Jahren konstant bei 250.000 Euro. Nach Ablauf der Versicherung besteht kein Todesfallschutz mehr.

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Bei einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme reduziert sich die vereinbarte Todesfallleistung während der Vertragslaufzeit. Diese Variante wird häufig zur Absicherung von Immobilienkrediten, Baufinanzierungen und anderen langfristigen Darlehen eingesetzt.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Wenn ein Kredit regelmäßig zurückgezahlt wird, sinkt die verbleibende Restschuld. Entsprechend kann auch die benötigte Todesfallabsicherung geringer werden.

Man unterscheidet insbesondere zwei Varianten.

Linear fallende Risikolebensversicherung

Bei einer linear fallenden Versicherungssumme verringert sich der Todesfallschutz jedes Jahr um einen vorher festgelegten Betrag.

Annuitätisch fallende Risikolebensversicherung

Bei einer annuitätisch fallenden Versicherungssumme orientiert sich der Verlauf an einer vereinbarten rechnerischen Darlehensentwicklung. Je nach Vertragsgestaltung kann die Todesfallleistung damit besser zu einer Immobilienfinanzierung passen.

Beispiel einer fallenden Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung mit einer anfänglichen Versicherungssumme von 300.000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren. Die Todesfallleistung reduziert sich jährlich um 12.000 Euro.

Linear fallende Versicherungssumme Die Versicherungssumme sinkt von 300.000 Euro bei Vertragsbeginn auf null Euro nach 25 Jahren. 300.000 € 240.000 € 180.000 € 120.000 € 60.000 € 0 € 0 5 10 15 20 25 Versicherungsjahre
Wichtig: Dieses Beispiel zeigt eine linear fallende Versicherungssumme. Bei einer annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung kann sich der Verlauf anders entwickeln. Die tatsächliche Todesfallleistung richtet sich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wichtig: Die Versicherungssumme und die tatsächliche Restschuld eines Kredits müssen nicht immer übereinstimmen. Insbesondere Sondertilgungen, Tilgungsaussetzungen, Anschlussfinanzierungen oder abweichende Zinssätze können dazu führen, dass sich beide Beträge unterschiedlich entwickeln.

Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben

Eine Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben bietet die Möglichkeit, zwei Personen innerhalb eines gemeinsamen Versicherungsvertrags abzusichern. Diese Form wird häufig von Ehepaaren, Lebenspartnern oder Geschäftspartnern gewählt.

Verstirbt eine der versicherten Personen während der Laufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme grundsätzlich einmal ausgezahlt. Anschließend endet der gemeinsame Versicherungsschutz normalerweise.

Ein wesentlicher Unterschied zu zwei eigenständigen Risikolebensversicherungen besteht darin, dass bei einer Versicherung auf verbundene Leben auch dann nur eine Todesfallleistung vorgesehen ist, wenn beide versicherten Personen versterben.

Gemeinsamer Vertrag oder zwei Einzelverträge?

Merkmal Zwei verbundene Leben Zwei Einzelverträge
Versicherte Personen Zwei Jeweils eine
Anzahl der Verträge Einer Zwei
Todesfallleistung Im Regelfall einmal Je Vertrag möglich
Versicherungssummen Gemeinsame Summe Individuell wählbar
Laufzeiten Gemeinsam Unterschiedlich möglich
Anpassungen Vertragsabhängig Getrennt möglich
Absicherung bei Tod beider Personen Üblicherweise nur eine Leistung Bei zwei versicherten Todesfällen grundsätzlich zwei Leistungen möglich

Gerade für Familien mit Kindern kann es sinnvoll sein, zwei eigenständige Verträge mit einer gemeinsamen Absicherung zu vergleichen.

Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit sind Über-Kreuz-Risikolebensversicherungen. Dabei ist beispielsweise Partner A Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eines Vertrags auf das Leben von Partner B. Partner B schließt entsprechend einen eigenen Vertrag auf das Leben von Partner A ab.

Diese Gestaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerliche Vorteile haben. Entscheidend sind die tatsächlichen Vertragsverhältnisse und die wirtschaftliche Beitragszahlung.


Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Viele Menschen suchen nach einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen, weil bereits Erkrankungen bestehen oder sie eine unkomplizierte Absicherung wünschen.

Bei einer gewöhnlichen Risikolebensversicherung gehört die Prüfung des Gesundheitszustands jedoch regelmäßig zur Risikobewertung. Die Angaben dienen dazu, das individuelle Todesfallrisiko einzuschätzen und die Versicherbarkeit sowie den Beitrag festzulegen.

Eine klassische Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist deshalb nicht der Regelfall. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings besondere Angebote zur Verfügung stehen, beispielsweise bei ausgewählten Gruppenverträgen, zeitlich begrenzten Aktionen oder vereinfachten Annahmeverfahren.

Dabei muss zwischen verschiedenen Begriffen unterschieden werden.

Variante Bedeutung
Ohne Gesundheitsfragen Es werden tatsächlich keine Gesundheitsfragen gestellt; nur bei entsprechend ausgestalteten Angeboten
Vereinfachte Gesundheitsfragen Weniger oder anders formulierte Fragen als bei einer üblichen Risikoprüfung
Ohne ärztliche Untersuchung Gesundheitsfragen werden beantwortet, aber eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich
Ohne erneute Gesundheitsprüfung Bei bestimmten Vertragsänderungen oder Nachversicherungsmöglichkeiten entfällt eine erneute Prüfung

Was gilt bei Vorerkrankungen?

Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können unter Umständen eine Risikolebensversicherung abschließen. Je nach Art und Schwere der Erkrankung sind eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, besondere Vertragsbedingungen oder eine Ablehnung möglich.

Wer bereits gesundheitliche Probleme hat, sollte daher prüfen, welche Versicherungsmodelle infrage kommen. Ein Angebot mit wenigen Gesundheitsfragen ist nicht automatisch eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Besonders wichtig ist, alle tatsächlich gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben können später erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die passende Versicherungssumme gehört zu den wichtigsten Entscheidungen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Ist sie zu niedrig, reicht die Auszahlung möglicherweise nicht aus, um die finanziellen Verpflichtungen der Hinterbliebenen zu decken.

Eine zu hohe Versicherungssumme kann dagegen unnötig hohe Beiträge verursachen. Bei der Berechnung sollten insbesondere das wegfallende Einkommen, bestehende Kredite, die Anzahl und das Alter der Kinder sowie vorhandenes Vermögen berücksichtigt werden.

Risikolebensversicherung – Bedarf berechnen

Wie hoch sollte Ihre Risikolebensversicherung sein? Ermitteln Sie einen ersten Orientierungswert für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen.

1.800 €
15 Jahre
Ihr rechnerischer Absicherungsbedarf
494.000 €
Einkommensabsicherung 324.000 €
Offene Kredite und Reserve 200.000 €
Abzüglich Vermögen − 30.000 €

Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Inflation, Kapitalerträge, Rentenansprüche und zukünftige Veränderungen des finanziellen Bedarfs werden nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Versicherungsbedarf kann abweichen.

Welche Laufzeit ist bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll?

Die Versicherungsdauer sollte so gewählt werden, dass der Todesfallschutz während des gesamten finanziell kritischen Zeitraums besteht. Bei Familien mit kleinen Kindern kann das beispielsweise der Zeitraum bis zum Abschluss der Ausbildung sein. Bei einer Immobilienfinanzierung bietet sich eine Orientierung an der voraussichtlichen Darlehenslaufzeit an.

Typische Überlegungen zur Laufzeit

Lebenssituation Mögliche Orientierung
Familie mit kleinen Kindern Bis zur voraussichtlichen finanziellen Selbstständigkeit
Immobilienfinanzierung Bis zur geplanten Rückzahlung
Selbstständigkeit Während wesentlicher finanzieller Verpflichtungen
Gemeinsamer Unternehmenskredit Bis zum Wegfall der gegenseitigen Haftungsrisiken
Absicherung des Partners Bis zur ausreichenden eigenen finanziellen Versorgung

Eine zu kurze Laufzeit kann problematisch sein. Wird später eine neue Risikolebensversicherung benötigt, sind die Beiträge aufgrund des höheren Eintrittsalters möglicherweise deutlich teurer. Außerdem kann sich der Gesundheitszustand verändert haben.

Einige Tarife bieten Verlängerungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Möglichkeit besteht, sollte bereits beim Vergleich berücksichtigt werden.

Risikolebensversicherung: Kosten und Beitragsberechnung

Was kostet eine Risikolebensversicherung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Beitrag hängt von verschiedenen persönlichen und vertraglichen Faktoren ab.

Besonders wichtig sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Versicherungssumme und die vereinbarte Laufzeit. Auch der Raucherstatus, der ausgeübte Beruf und bestimmte Freizeitaktivitäten können bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag?

Beitragsfaktor Einfluss auf die Kosten
Eintrittsalter Mit zunehmendem Eintrittsalter häufig höhere Beiträge
Versicherungssumme Höhere Todesfallleistung führt regelmäßig zu höheren Beiträgen
Vertragslaufzeit Längere Absicherung kann den Beitrag erhöhen
Raucherstatus Raucher zahlen häufig deutlich mehr
Gesundheitszustand Erkrankungen können Risikozuschläge auslösen
Beruf Gefährliche Tätigkeiten können berücksichtigt werden
Freizeitrisiken Bestimmte risikoreiche Hobbys können relevant sein
Tarifleistungen Zusätzliche Optionen können den Beitrag beeinflussen

Bruttobeitrag und Nettobeitrag – wo liegt der Unterschied?

Bei vielen Risikolebensversicherungen wird zwischen dem Bruttobeitrag und dem tatsächlich zu zahlenden Nettobeitrag unterschieden.

Der Bruttobeitrag ist der tariflich vereinbarte Beitrag vor der Verrechnung von Überschussanteilen.

Der Nettobeitrag ist der Zahlbeitrag, der sich nach einer möglichen Überschussverrechnung ergibt.

Verändern sich die Überschüsse, kann auch der Nettobeitrag steigen oder sinken. Bei einer üblichen Überschussverrechnung bildet der vereinbarte Bruttobeitrag die Obergrenze des laufenden Beitrags für den unveränderten Versicherungsschutz.

Daneben gibt es Modelle mit garantierten Beiträgen. Deshalb sollte bei einem Vergleich nicht nur der anfängliche Zahlbeitrag betrachtet werden.

Risikolebensversicherung Vergleichsrechner – Tarife online berechnen

Mit einem Risikolebensversicherung Vergleichsrechner können Sie verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenabsicherung gegenüberstellen.

Durch die Eingabe der relevanten persönlichen Merkmale sowie der gewünschten Versicherungssumme und Laufzeit lassen sich die Beiträge unterschiedlicher Tarifmodelle berechnen.

Ein sinnvoller Vergleich sollte nicht ausschließlich nach dem günstigsten Beitrag erfolgen. Auch die Bedingungen für spätere Anpassungen, die Nachversicherungsmöglichkeiten und die Regelungen bei einer Änderung des Raucherstatus können erhebliche Unterschiede aufweisen.

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

  • Wie hoch sind der anfängliche Nettobeitrag und der Bruttobeitrag?
  • Ist die Versicherungssumme konstant oder fallend?
  • Welche Möglichkeiten zur Erhöhung der Todesfallsumme bestehen?
  • Kann die Vertragslaufzeit später verlängert werden?
  • Welche Regelungen gelten bei Vorerkrankungen?
  • Gibt es eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Erkrankung?
  • Sind besondere Leistungen für Kinder oder bei Pflegebedürftigkeit enthalten?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich die Lebenssituation verändert?

Risikolebensversicherung online berechnen: Der Vergleichsrechner sollte unmittelbar unter diesem Abschnitt eingebunden werden. So können Besucher nach der Erklärung der wichtigsten Unterschiede direkt mit dem Tarifvergleich beginnen.

Gesundheitsfragen, Vorerkrankungen und Risikoprüfung

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung wird in der Regel geprüft, welches Todesfallrisiko die zu versichernde Person mitbringt. Dazu werden Gesundheitsfragen gestellt, deren Umfang sich je nach Tarif, Versicherungssumme und Eintrittsalter unterscheiden kann.

Die Fragen können sich beispielsweise auf bestehende Erkrankungen, frühere Behandlungen, Operationen, die Einnahme von Medikamenten oder bestimmte gesundheitliche Beschwerden beziehen.

Warum sind vollständige Gesundheitsangaben wichtig?

Die Antworten bilden eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten wird.

Wer Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantwortet, riskiert erhebliche Nachteile. Je nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kann dies beispielsweise zu einer Vertragsanpassung, einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Leistungsablehnung führen.

Entscheidend ist, dass die tatsächlich gestellten Fragen richtig und vollständig beantwortet werden.

Kann ich eine Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

Eine bestehende Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass eine Risikolebensversicherung unmöglich ist.

Je nach Gesundheitszustand können unterschiedliche Ergebnisse entstehen:

Ergebnis der Risikoprüfung Bedeutung
Normale Annahme Versicherungsschutz zu regulären Bedingungen
Risikozuschlag Annahme mit erhöhtem Beitrag
Besondere Vereinbarung Versicherungsschutz mit individuell vereinbarten Einschränkungen
Zurückstellung Entscheidung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
Ablehnung Kein Versicherungsabschluss möglich

Bei bestehenden Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein, bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird. Dabei sollte sorgfältig darauf geachtet werden, welche Gesundheitsangaben tatsächlich benötigt werden und wie diese datenschutzgerecht übermittelt werden. Nicht selten führt ein vorschnelles Handeln zu einem Eintrag in die Sonderwagnisdatei!

Leistungen, Zusatzbausteine und Nachversicherungsgarantien

Der wichtigste Bestandteil einer Risikolebensversicherung ist die vereinbarte Todesfallleistung. Darüber hinaus können verschiedene Tarife zusätzliche Leistungen und Gestaltungsmöglichkeiten enthalten.

Diese Extras sind nicht bei jeder Risikolebensversicherung vorhanden. Sie können jedoch entscheidend sein, wenn sich die persönliche Lebenssituation während der Vertragslaufzeit verändert.

Übersicht wichtiger Zusatzleistungen

Leistung Beschreibung
Nachversicherungsgarantie Erhöhung der Todesfallsumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung
Verlängerungsoption Verlängerung der Vertragslaufzeit unter vereinbarten Voraussetzungen
Vorgezogene Todesfallleistung Auszahlung bereits zu Lebzeiten bei einer entsprechend definierten schweren, lebensverkürzenden Erkrankung
Sofortleistung Zusätzliche oder vorgezogene Zahlung bei bestimmten Ereignissen
Beitragsdynamik Regelmäßige Anpassung des Versicherungsschutzes und der Beiträge
Kinderbonus Zusätzliche tarifabhängige Leistung beim Tod eines Kindes
Pflegebonus Leistung bei einer vertraglich definierten Pflegebedürftigkeit
Unfalltod-Zusatzleistung Zusätzliche Todesfallleistung bei einem versicherten Unfalltod

Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Besonders interessant sind Nachversicherungsgarantien. Sie ermöglichen es, die ursprünglich vereinbarte Todesfallsumme bei bestimmten Veränderungen im Leben zu erhöhen, ohne dass erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Typische Ereignisse können sein: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Erwerb einer selbst genutzten Immobilie, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder eine erhebliche Einkommenserhöhung. Allerdings gelten häufig Altersgrenzen, Meldefristen, Höchstbeträge und weitere Voraussetzungen.

Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Erkrankung

Einige Tarife sehen vor, dass die Todesfallsumme bereits vor dem Tod ausgezahlt werden kann, wenn eine schwere Erkrankung mit einer vertraglich definierten stark verkürzten Lebenserwartung festgestellt wird. Die vorgezogene Auszahlung kann beispielsweise dazu beitragen, finanzielle Verpflichtungen zu reduzieren oder notwendige Veränderungen im persönlichen Umfeld zu finanzieren. Wichtig ist, diese Leistung nicht mit einer eigenständigen Versicherung gegen schwere Krankheiten zu verwechseln. Die Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich.

Ist eine zusätzliche Unfalltod-Leistung sinnvoll?

Bei einer Unfalltod-Zusatzversicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Leistung fällig, wenn der Tod durch einen versicherten Unfall verursacht wird. Wer einen bestimmten Betrag zur Absicherung seiner Familie benötigt, sollte jedoch prüfen, ob eine entsprechend höhere allgemeine Todesfallversicherungssumme nicht zweckmäßiger ist. Schließlich soll der finanzielle Schutz der Hinterbliebenen möglichst unabhängig davon bestehen, ob der Todesfall durch eine Krankheit oder einen Unfall eintritt.

Risikolebensversicherung wechseln, kündigen und Steuern beachten

Eine einmal abgeschlossene Risikolebensversicherung muss nicht zwangsläufig bis zum vereinbarten Vertragsende unverändert bleiben.

Verändern sich die persönlichen Verhältnisse, kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Das gilt beispielsweise nach einer Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, einer Immobilienfinanzierung oder dem Wegfall größerer finanzieller Verpflichtungen.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Risikolebensversicherung?

Ein Versicherungswechsel kann interessant sein, wenn sich bei einem neuen Tarif ein besseres Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung ergibt oder zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten gewünscht werden.

Allerdings sollte eine bestehende Risikolebensversicherung nicht vorschnell gekündigt werden. Denn bei einem Neuabschluss wird das Risiko in der Regel erneut geprüft.

Ein höheres Eintrittsalter oder zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen können dazu führen, dass der neue Versicherungsschutz teurer wird oder gar nicht mehr erhältlich ist.

Wichtig: Kündigen Sie eine bestehende Risikolebensversicherung grundsätzlich erst, wenn der neue Versicherungsschutz verbindlich zustande gekommen ist und der gewünschte Versicherungsbeginn feststeht.

Kann eine Risikolebensversicherung gekündigt werden?

Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsregelungen beendet werden.

Da eine reine Risikolebensversicherung normalerweise keinen Sparanteil enthält, entsteht üblicherweise kein Rückkaufswert. Bei einer Kündigung erfolgt deshalb im Regelfall keine Auszahlung der bisher gezahlten Beiträge.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der einkommensteuerlichen Regelungen berücksichtigt werden. Ob sich daraus tatsächlich eine Steuerersparnis ergibt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Umfang die maßgeblichen Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sind.

Ist die Auszahlung steuerfrei?

Die Todesfallleistung einer privaten Risikolebensversicherung ist beim Empfänger grundsätzlich nicht als Einkommen zu versteuern. Allerdings kann eine Erbschaftsteuerpflicht entstehen.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt insbesondere davon ab, wer Versicherungsnehmer ist, wer die Beiträge wirtschaftlich trägt und wer die Leistung erhält.

Gerade unverheiratete Paare sollten die Bezugsrechtsgestaltung und mögliche Über-Kreuz-Verträge sorgfältig prüfen.

Für eine verbindliche steuerliche Auskünfte fragen Sie immer Ihren Steuerberater!

FAQ – häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, erfolgt bei einer reinen Risikolebensversicherung normalerweise keine Auszahlung.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Besonders sinnvoll kann eine Risikolebensversicherung für Familien mit Kindern, Ehepaare, unverheiratete Partner, Immobilienbesitzer und Selbstständige sein. Entscheidend ist, ob durch den Tod einer Person finanzielle Verpflichtungen bestehen bleiben oder wichtige Einkünfte wegfallen.

Was kostet eine Risikolebensversicherung monatlich?

Die monatlichen Kosten hängen insbesondere vom Eintrittsalter, der Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Gesundheitszustand, dem Raucherstatus und weiteren Risikomerkmalen ab. Deshalb sollten Beiträge immer anhand der persönlichen Angaben berechnet und verglichen werden.

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Die Versicherungssumme sollte sich am tatsächlichen finanziellen Absicherungsbedarf orientieren. Dabei sind unter anderem laufende Lebenshaltungskosten, offene Kredite, vorhandenes Vermögen und die Dauer der finanziellen Abhängigkeit von Angehörigen zu berücksichtigen.

Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?

Die Laufzeit sollte den Zeitraum abdecken, in dem Angehörige finanziell auf die versicherte Person angewiesen sind. Bei einer Immobilienfinanzierung kann dies die Dauer der Kreditrückzahlung sein. Bei Familien bietet sich eine Orientierung an der voraussichtlichen finanziellen Selbstständigkeit der Kinder an.

Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können besondere Versicherungsangebote ohne Gesundheitsfragen erhältlich sein. Bei klassischen Einzelverträgen ist eine Gesundheitsprüfung jedoch üblich. Angebote ohne ärztliche Untersuchung oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind nicht automatisch vollständig gesundheitsfragenfrei.

Kann ich eine Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

Das ist abhängig von der Erkrankung und dem Ergebnis der individuellen Risikoprüfung. Möglich sind eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, besondere Vertragsbedingungen oder eine Ablehnung. Eine anonyme Risikovoranfrage kann helfen, die Möglichkeiten einzuschätzen.

Was ist der Unterschied zwischen konstanter und fallender Versicherungssumme?

Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt die Todesfallleistung während der vereinbarten Laufzeit gleich. Bei einer fallenden Versicherungssumme reduziert sie sich planmäßig. Die fallende Variante wird häufig zur Absicherung von Krediten verwendet.

Was bedeutet Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben?

Bei dieser Versicherungsform werden zwei Personen über einen gemeinsamen Vertrag abgesichert. Stirbt eine der versicherten Personen, wird die vereinbarte Todesfallsumme normalerweise einmal ausgezahlt. Anschließend endet der gemeinsame Versicherungsschutz.

Sind zwei Einzelverträge besser als eine Versicherung auf verbundene Leben?

Zwei Einzelverträge bieten häufig mehr Flexibilität, weil Versicherungssummen, Laufzeiten und Bezugsrechte getrennt gestaltet werden können. Eine gemeinsame Versicherung kann dagegen für bestimmte Absicherungsziele geeignet sein. Welche Lösung besser passt, hängt von der persönlichen Situation ab.

Kann ich meine Risikolebensversicherung später erhöhen?

Viele Tarife bieten Nachversicherungsgarantien. Dadurch kann die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dabei gelten die jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen.

Zahlt die Risikolebensversicherung auch bei Tod durch Krankheit?

Ja, grundsätzlich ist der Tod durch eine Krankheit ebenso versichert wie ein Unfalltod, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Leistungsausschlüsse greifen. Die Risikolebensversicherung ist keine reine Unfallversicherung.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Selbsttötung?

Für die Selbsttötung gelten besondere gesetzliche Regelungen. Nach § 161 VVG besteht grundsätzlich Leistungspflicht, wenn seit Vertragsabschluss drei Jahre vergangen sind, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Innerhalb dieser Frist gelten besondere Voraussetzungen, unter anderem bei einer die freie Willensbestimmung ausschließenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit.

Was passiert, wenn ich die Risikolebensversicherung nicht mehr benötige?

Wenn der Absicherungsbedarf wegfällt, können je nach Vertrag eine Reduzierung der Versicherungssumme, eine Beitragsfreistellung oder eine Kündigung infrage kommen. Vor einer Entscheidung sollte geprüft werden, ob künftig erneut Versicherungsschutz benötigt werden könnte.

Bekomme ich meine Beiträge am Vertragsende zurück?

Bei einer reinen Risikolebensversicherung werden die eingezahlten Beiträge normalerweise nicht zurückgezahlt. Sie dienen ausschließlich der Finanzierung des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag?

Der Bruttobeitrag ist der tariflich vereinbarte Beitrag vor einer möglichen Überschussverrechnung. Der Nettobeitrag ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag nach dieser Verrechnung. Bei veränderten Überschüssen kann sich der Nettobeitrag ändern.

Kann ich meine Risikolebensversicherung wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird beim Neuabschluss das aktuelle Risiko bewertet. Deshalb sollten bestehende Verträge erst beendet werden, wenn der neue Versicherungsschutz verbindlich gesichert ist.

Ist eine Risikolebensversicherung für einen Immobilienkredit notwendig?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung für Immobilienkredite besteht nicht. Im Einzelfall können Kreditgeber allerdings besondere Sicherheiten verlangen. Unabhängig davon kann eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen sinnvoll sein.

Können unverheiratete Paare eine Risikolebensversicherung abschließen?

Ja. Unverheiratete Paare können sich gegenseitig absichern. Dabei sollte besonders auf die Gestaltung der Versicherungsnehmereigenschaft, der Beitragszahlung und der Bezugsrechte geachtet werden, weil diese Auswirkungen auf eine mögliche Erbschaftsteuer haben können.

Wie finde ich eine günstige Risikolebensversicherung?

Ein Risikolebensversicherung Vergleich hilft dabei, verschiedene Beiträge und Leistungen gegenüberzustellen. Neben dem Preis sollten insbesondere die Versicherungssumme, Laufzeit, Anpassungsmöglichkeiten und Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden.